Nutzungsplanung schafft die Grundlage für eine lebenswerte Zukunft
Seit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2003 haben sich nicht nur die gesetzlichen Grundlagen geändert. Auch die Gemeinde Rothrist und ihre Gesellschaft unterliegen einem ständigen Wandel. Die Anforderungen an die Raumplanung steigen dadurch stetig an. Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit sich Rothrist auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen als lebenswerte Gemeinde positiv entwickelt.
Das "Räumliche Entwicklungsleitbild 2040+" bildete die Grundlage zur Erarbeitung der Entwürfe von Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung. Zu diesen Entwürfen konnte die Bevölkerung im August 2019 Stellung nehmen. Parallel dazu fand die kantonale Vorprüfung statt. Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung lagen die Entwürfe vom 20. August bis 20. September 2021 öffentlich auf. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen wurden zwischenzeitlich bearbeitet. Die bereinigte Vorlage wird der Gemeindeversammlung am 9. Juni zur Festsetzung beantragt. Die Unterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.